Die alljährliche EACVA-Konferenz zur Unternehmensbewertung (www.bewerterkonferenz.de) ist im deutschsprachigen Raum die klar führende Plattform zum Austausch von frischen Erkenntnissen zur Unternehmensbewertung (Vortrag auf der 12. Jahreskonferenz der EACVA ). Und so ein Austausch erfolgt natürlich nicht nur im Rahmen der Unternehmensbewertungs-Vorträge, bei denen es im Nachgang nicht selten zu durchaus hitzigen Diskussionen kommt. Er erfolgt insbesondere abseits der großen Bühnen, beim Kaffee, beim abendlichen Drink oder während der Fahrt mit dem Aufzug. Meistens sind es gerade die intimen Zwiegespräche, die am erhellendsten sind. Hier meine Top 4 der 2018er-Konferenz:

  • Für Teilnehmer, die der entscheidungsorientierten Unternehmensbewertung nahestehen (aus Investment-Gesellschaften oder auf in unternehmerischen Entscheidungsfunktionen) fällt es zunehmend schwer, die immer feineren Entwicklungen in der rechnungslegungsorientierten und rechtlichen Unternehmensbewertung nachzuvollziehen. Dass hier zwei Parallelwelten entstanden sind, ist schon länger bekannt. Viel gravierender ist aber, dass auch der Austausch zwischen den Welten teilweise immer weniger zu funktionieren scheint. „Vor 3 Jahren hatten die [Gutachter, Anmerkung des Verfassers] noch ein Interesse an meinen Investmentgedanken, heute wollen sie mir zunehmend proaktiv erklären, wie denn mein Geschäft eigentlich funktionieren soll“, teilte mir ein durchaus alter Hase der Investmentseite der Unternehmensbewertung mit.

 

  • Immer wieder habe ich Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge und Bewertung erhalten – und es sind alles Adhoc-Themen: Wie geht man denn um mit familiären Konflikten um den Wert? Wie berücksichtige ich denn aus Bewertungssicht die emotionale Bindung des Alteigentümers? Welche Werte hätte man denn heben können, wenn wir uns frühzeitig Gedanken zur Nachfolgeregelung gemacht hätten? Die eigentliche Kernfrage wurde aber kaum (genauer: nur einmal) gestellt: Wie sollte denn ein Unternehmensnachfolge-Prozess aussehen, damit ich maximale Werte heben kann?

 

  • Die Geister, die die Wirtschaftsprüfer riefen… werden sie ohne Gesichtsverlust wohl so schnell nicht mehr los. Wieder einmal in diesem Zusammenhang das Thema (diesmal beim netten Lunch): Die Berücksichtigung persönlicher Einkommensteuern. Hier schießt der IDW S1 zusammen mit dem Wirtschaftsprüferhandbuch seit Jahrzehnten mit mehr oder weniger gut kalibrierten Unternehmensbewertungsmodellen und der Unterstellung hoher Bewertungsgenauigkeit hinein ins Dunkle der Unsicherheit von Prognosen und Diskontierungsraten im Allgemein. Diesmal äußerte sich dazu ein Super-Schwergewicht der rechtlichen Unternehmensbewertung: „Mir kommt es vor, als ob der IDW S1 ein Flipper ist und sich die [Einkommensteuer-, Anmerkung des Verfassers] Kugel ganz oben festgeklemmt hat. Und so sehr die Wirtschaftsprüfer auch am Gerät rütteln, sie bekommen die Kugel da oben einfach nicht mehr weg.“

 

  • Das Thema „Distressed Valuation“, also Unternehmensbewertung in Krise und Insolvenz nahm in meinen Gesprächen einen wesentlich größeren Raum ein als in den letzten Jahren. Das war zum einen sehr interessant, weil wir schon lange nicht mehr darüber gesprochen haben. Zum anderen denke ich aber auch, dass diese Erkenntnis ein starker Frühindikator für unser Bewertungsumfeld in den nächsten Jahren ist.