Rechtliche und gesetzliche Anlässe


Rechtliche und gesetzliche Anlässe


Gesellschafts-rechtliche Anlässe

Steuerliche Anlässe

Familien- und Erbrechtliche Anlässe

Regulatorische Anlässe

Rechnungslegungs-bezogene Anlässe

Gesellschaftsrechtliche Anlässe


Fall: Unternehmensbewertung zur Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen einer Verschmelzung


Wir wurden von der (planmäßig) aufnehmenden Gesellschaft beauftragt, in der Vorbereitungsphase einer (grenzüberschreitenden) Verschmelzung durch Aufnahme die Unternehmenswerte für übertragene und übernehmende Rechtsträger in der Funktion eines Beraters zu ermitteln. Bei der Verschmelzung handelte es sich um eine Inbound- (Herein-) Verschmelzung, d.h. die (planmäßig) aufnehmende Gesellschaft hatte ihren Sitz in Deutschland. Entsprechend waren die Regelungen des Umwandlungsgesetzes, insbesondere der im Zusammenhang mit der EG-Verschmelzungsrichtlinie eingeführte zehnte Abschnitt des Umwandlungsgesetzes hier relevant.

Kernproblem der Bewertung war die konsistente Berücksichtigung der Risikopositionen der Anteilseigner an übernehmendem und übertragendem Rechtsträger. Dies betraf insbesondere die Berücksichtigung der Tatsache, dass die beiden Unternehmen ihren Sitz in unterschiedlichen Währungsräumen hatten. Typische Literaturansätze zur Berücksichtigung von Währungsrisiken folgen zwar einer gewissen Pragmatik, sind aber vor dem Hintergrund einer gewünschten „Value Discovery“ (Suche nach dem tatsächlichen Verkehrswert) nicht immer bzw. nicht vollständig sachgerecht. Vielmehr musste eine breite Analyse der Risikodifferenzen zwischen den beiden Ländern/Währungsräumen angestellt werden. Im Ergebnis konnten –  durch Berücksichtigung von Risikowirkungen im Zähler und im Nenner (aber ohne Doppelberücksichtigungen) – die Wirkungen detailliert herausgearbeitet und im Bericht transparent für eine spätere Prüfung dargestellt werden.

Ein weiterer Problembereich betraf die Analyse von bestimmten immateriellen Vermögensgegenständen und deren Abbildung in den Bilanzen der beiden Unternehmen. Ein sauberes ökonomisches Verständnis dieser Bilanzpositionen war wichtig für die Plausibilisierung der Unternehmensplanungen und die Einschätzung der fundamentalen Risikopositionen. Zentraler Problembereich war die unterschiedliche historische Wachstumsstrategie der Unternehmen – organisch auf der einen Seite vs. M&A-getrieben auf der anderen Seite.

  • Unternehmensbewertungen im internationalen Kontext, insbesondere sog. Länderrisiken
  • Kapitalkostentechniken
  • Tiefgehene Bilanzanalyse
  • 10+ Jahre Erfahrung als fundamentaler Buy-Side-Analyst für Unternehmen und Geschäftsmodelle im internationalen Kontext
  • Bewertungstechnisch gerüstet für die komplexen Fälle, insbesondere komplexe Kapitalkostenthemen
  • 20+ Jahre Bilanzanalyseerfahrung – Mitgliedschaft im Capital Market Advisory Committee der IFRS Foundation und im EU-nahen EFRAG User Panel

Literatur:

  • Meitner/Streitferdt (2014): Was sind Kapitalkosten? Eine integrierende Analyse, in: Corporate Finance, 12/2014, S. 527ff.
  • Meitner/Streitferdt (2017), Die Ermittlung des sicheren Zinses in der Unternehmensbewertung, in: Die Wirtschaftsprüfung 2.2017, S. 98-104 .
  • Meitner/Streitferdt (2023), Die Bestimmung des Beta-Faktors, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al., 2023, forthcoming.
  • Meitner/Streitferdt (2023), Sicherer Zins und Marktrisikoprämie, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al., 2023, forthcoming.

Vorträge:

  • Düsseldorf, 10. November 2011 Länderrisiken und die Bewertung ausländischer Zahlungsströme, EACVA-Jahreskonferenz
  • Berlin, 06. Dezember 2019: Current Trends in Financial Statement Analysis (for Business Valuators), EACVA-Jahreskonferenz

Fall: Betreuung von Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-Out (Spruchverfahren)


Im Rahmen des Squeeze-Outs eines börsengelisteten Unternehmens (Marktwert des Eigenkapitals des Targets: > 20 Mrd. Euro) haben wir für abzufindende Minderheitsaktionäre die vom Bewertungsgutachter und gerichtlich bestellten Prüfer vorgelegten Unternehmensbewertungen einer kritischen Durchsicht unterzogen. Das gesamte Bewertungskonstrukt stand dabei auf dem Prüfstand: Planung der Zahlungsströme und Überleitung in die Prognose, Kapitalkosten, Modellstrukturierung, Plausibilisierungsverfahren, etc.

Wesentliche Herausforderungen im Rahmen von Bewertungen von größeren Konzernen sind regelmäßig a) das richtige Maß an Komplexitätsreduktion zu finden, b) bei aller bestehender Komplexität die technische Rigorosität aufrechtzuhalten, c) die ökonomische Perspektive nicht zu verlieren und bei alle dem d) die Fähigkeit, die Bewertung aus dem Blickwinkel einer Gesamtschau im Sinne einer integrativen, interagierenden und abwägenden Herangehensweise zu vollziehen. Die Ansprüche an die Bewerter sind also bei derartigen Großprojekten regelmäßig sehr hoch. Es verwundert daher nicht, dass sich die Bewertungsgutachter hier nicht selten mindestens in Teilen „verzetteln“. Von daher ist die kritische Kontrolle des Vorgehens von Bewertungsgutachter und Prüfer auch sehr sinnvoll.

  • Deep Dive in das Thema „Kapitalkosten“
  • Fundamentalanalytische Herausforderungen
  • Integration unterschiedlicher Perspektiven der Unternehmensbewertung
  • 10+ Jahre Erfahrung als fundamentaler Buy-Side-Analyst für Unternehmen und Geschäftsmodelle im internationalen Kontext
  • Bewertungstechnisch gerüstet für die komplexen Fälle, insbesondere komplexe Kapitalkostenthemen
  • Regelmäßig: EACVA-Seminar Unternehmensanalyse, Zahlungsstromprognose und Planungsplausibilisierung

Literatur:

  • Meitner/Streitferdt (2014): Was sind Kapitalkosten? Eine integrierende Analyse, in: Corporate Finance, 12/2014, S. 527ff.
  • Meitner/Streitferdt (2017), Die Ermittlung des sicheren Zinses in der Unternehmensbewertung, in: Die Wirtschaftsprüfung 2.2017, S. 98-104 .
  • Meitner/Streitferdt (2023), Die Bestimmung des Beta-Faktors, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al., 2023, forthcoming.
  • Meitner/Streitferdt (2023), Sicherer Zins und Marktrisikoprämie, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al., 2023, forthcoming.

Steuerliche Anlässe


Fall: Bewertung eines Unternehmens zum 31. März 1999, Datum der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes (StEntlG) 1999/2000/2002


Im Jahr 2022 wurden wir beauftragt für steuerliche Zwecke ein Unternehmen (Gründung in den frühen 1990er Jahren) zum Bewertungsstichtag 31. März 1999 zu bewerten. Hintergrund dieses Auftrages war, dass in Deutschland bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31.3.1999 entstandene Wertzuwächse von Unternehmensbeteiligung nicht der Besteuerung unterliegen, wenn keine „wesentliche“ Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 4 EStG vorlag. Vielmehr soll Steuerfreiheit für bis zu diesem Stichtag generierte Wertzuwächse bestehen. Erst etwaige ab dem 31.3.1999 entstandene Wertzuwächse derartiger Unternehmensbeteiligungen könnten demnach Gegenstand einer Besteuerung sein. Im Jahr 2022 stellte sich nun die Frage einer etwaigen Besteuerung etwaiger Unternehmenswertzuwächse.

Die Komplexität des Falles lag in der analytischen Rückversetzung in die Zeit rund um den Bewertungsstichtag. Das „Stichtagsprinzip“ der Unternehmensbewertung besagt, dass „nur der Informationsstand zu berücksichtigen [ist], der bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätte erlangt werden können.“ (IDW S1, Tz. 23). Für die praktische Anwendung wurde das Stichtagsprinzip bereits in den 1970er Jahren vom Bundesgerichtshof durch die sogenannte Wurzeltheorie konkretisiert (BGH, 17.01.1973 – IV ZR 142/70). Der Wurzeltheorie gemäß müssen Informationen Berücksichtigung finden, wenn sie zwar nach dem Bewertungsstichtag erlangt werden, aber einen ökonomischen Umstand betreffen, dessen Wurzel bereits vor dem Bewertungsstichtag gelegt wurde (sogenannte „wertaufhellende“ Informationen). Demgegenüber dürfen Informationen nach dem Bewertungsstichtag nicht einbezogen werden, wenn sie einen zum Bewertungsstichtag noch nicht in der Wurzel angelegten, vielmehr erst später generierten ökonomischen Umstand betreffen (sogenannte „wertbegründende“ Informationen).

Das Herausarbeiten der sachgerechten Informationssituation im Jahr 1999 – einem im Übrigen kapitalmarktseitig durchaus dynamischen Jahres – erforderte eine tiefe fundamentalanalytische Herangehensweise. Interne Unterlagen, die bei der Modellierung dieses „bewertungstechnisch umgekehrten Futur II“ ( etwas, das in der Vergangenheit für die Zukunft erwartet wurde) oder sogar Management-Planungen lagen nicht vor. Im Ergebnis stand eine komplette Markt-, Branchen- und Unternehmensanalyse inklusive der daraus abgeleiteten Prognoserechnungen. Darauf aufbauend konnte nun die Bewertung vorgenommen werden.

  • Fundamentalanalytisches Know-How
  • Saubere Quellenarbeit und -recherche
  • Ableitung zeitpunktspezifischer Kapitalkostenparameter
  • 10+ Jahre Erfahrung als fundamentaler Buy-Side-Analyst für Unternehmen und Geschäftsmodelle im internationalen Kontext
  • Bewertungstechnisch gerüstet für die komplexen Fälle, insbesondere komplexe Kapitalkostenthemen
  • EACVA-Seminar Unternehmensanalyse, Zahlungsstromprognose und Planungsplausibilisierung

Familien- und Erbrechtliche Anlässe


Fall: Unternehmensbewertung zur Ermittlung eines Zugewinnausgleichs


Im Rahmen einer Scheidung wurden wir von einer Seite mit der Bewertung der Unternehmensbeteiligung der Gegenpartei beauftragt. In solchen Fällen ist die Informationslage regelmäßig dürftig.. Auch wenn eine Auskunftspflicht besteht, so werden doch häufig für die Bewertung wichtige Daten und Informationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße bereitgestellt. Dies erfordert regelmäßig eigene Analysen und Recherchen, nicht selten bis hinunter zu den fundamentalen Wurzeln des Geschäftsmodells. Die Recherche-Erkenntnisse werden dann in einem nächsten Schritt in eine quantitative Prognose und Risikobeurteilung übersetzt.

Im konkreten Fall wurden von der Gegenpartei im Vorfeld der Scheidung noch Strukturänderungen im Unternehmen und in der Gesellschaft-Gesellschafter-Beziehung mit dem Ziel der (scheinbaren) Wertreduktion vorgenommen. Neben einigen mehr oder weniger offensichtlichen Änderungen kamen auch zwei „Klassiker“-Maßnahmen zum Einsatz – eine zielt auf eine Manipulation des Zahlungsstromgenerierungsprozesses des Unternehmens ab, die andere auf eine Änderung der Zahlungsstromzuordnung. Die beiden Klassiker sind für Außenstehende regelmäßig nur schwer zu erkennen.

Wir haben das Unternehmen sowohl vor als auch nach den Strukturänderungen bewertet. Auf dieser Basis konnte unser Mandant gut gerüstet in die anstehenden Auseinandersetzungen gehen.

  • Familienrechtliche Besonderheiten (Tax Amortisation Benefit, übertragbare Ertragskraft)
  • Fundamentale Analyse und Zahlungsstromprognose
  • Isolieren von Sachverhaltsgestaltungen im Unternehmen
  • 10+ Jahre Erfahrung als fundamentaler Buy-Side-Analyst für Unternehmen und Geschäftsmodelle im internationalen Kontext
  • Tief verwurzelte fundamentale Analyseperspektive in all unseren Bewertungen
  • Bewertungstechnisch gerüstet für die komplexen Fälle

Regulatorische Anlässe


Fall: Ermittlung von Eigenkapitalzinssätzen für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen in der Anreizregulierung


Im Rahmen der Festsetzung von Eigenkapitalzinssätzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung im Energiebereich in Deutschland wurden wir im Jahr 2022 beauftragt, Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie ihr zugrundeliegende Gutachten einer kritischen Analyse zu unterziehen. Zuvor hatte die BNetzA im Beschluss vom 12.10.2021 für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung (2023-2027 für Gasnetzbetreiber, 2024-2028 für Stromnetzbetreiber) einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen nach Steuern in Höhe von 4,13% festgelegt hat.

Unsere Analysen fokussierten auf die Eigenkapitalkomponenten Marktrisikoprämie sowie den Betafaktor. Ohne hier zu tief in die Details einzutauchen sei darauf hingewiesen, dass wir trotz der Existenz von mehreren anderen kritischen Drittgutachten und Drittmeinung zahlreiche neue Aspekte und Problembereiche in der Argumentation und Ableitung der BNetzA aufdecken konnten. Gewichtigster Punkt bei der Marktrisikoprämie war, dass die BNetzA eine fehlerhafte Definition der „quasi-risikofreien“ Basisanlage – über die die Marktrisikoprämie mittels historischer Datenreihen von Marktrenditen abgeleitet wurde – zugrunde legte. Der von der BNetzA verwendete Total Return Index von Anleihen erfüllt nämlich aufgrund seines zum Investitionszeitpunkt unklaren Endwerts gerade nicht die Anforderungen an die Quasi-Risikofreiheit. Bei der Ableitung des Betafaktors zeigten sich zudem Probleme mit der Regressionstechnik (sog. Error-in-Variables Probleme).

  • Deep Dive in das Thema „Kapitalkosten“
  • Bewertungstechnisch gerüstet für die komplexen Fälle, insbesondere komplexe Kapitalkostenthemen
  • Meitner/Streitferdt (2014): Was sind Kapitalkosten? Eine integrierende Analyse, in: Corporate Finance, 12/2014, S. 527ff.
  • Meitner/Streitferdt (2017), Die Ermittlung des sicheren Zinses in der Unternehmensbewertung, in: Die Wirtschaftsprüfung 2.2017, S. 98-104.
  • Meitner/Streitferdt (2023), Die Bestimmung des Beta-Faktors, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al., 2023, forthcoming.
  • Meitner/Streitferdt (2023), Sicherer Zins und Marktrisikoprämie, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al., 2023, forthcoming.

Rechnungslegungsbezogene Anlässe 


Fall: Deep Dive Bilanzanalyse General Electric


Wir werden regelmäßig von Investoren zu finanz- und bilanzanalytischen Fragestellungen zu Rate gezogen. Häufig handelt es sich um analytische Checks zur im Vorfeld eines geplanten Investments. Ein interessanter Fall der Bilanzanalytik ereignete sich am 15. August 2019, als ein Research Report behauptete, dass das US-Schwergewicht General Electric ca. 38 Mrd. USD (ca. 40% der Marktkapitalisierung damals) an Verlusten in seinen Accounting-Zahlen versteckt. Die General Electric Aktie verlor – trotz ihrer hohen Liquidität und ihrer breiten Analystencoverage – allein am Tag der Veröffentlichung des Reports 10% ihres Wertes.

Kurz nach der Veröffentlichung des Reports wurden wir von Investoren beauftragt, die Anschuldigungen aus bilanzanalytischer Sicht zu überprüfen. In dem Report fanden sich zwar zahlreiche Behauptungen, die mit einer externen bilanzanalytischen Untersuchung nicht adressierbar waren (ein häufiges Phänomen in derartigen Short Seller Reports), aber eben auch genug Behauptungen, die sehr wohl analytisch greifbar waren. Eine dieser Behauptungen betraf die Frage der Konsolidierung von Bestimmten Vermögensgegenständen eines Unternehmens namens Baker Hughes. Im Report wurde behauptet, dass die Assets hätten niemals konsolidiert werden dürfen. Durch die fälschliche Konsolidierung hätte sich gemäß Behauptung im Report General Electric um ca. 9 Mrd. USD schöngerechnet.

Wir konnten bezüglich dieses Punktes (und auch ein paar anderen Punkten) nach tieferen Analysen Entwarnung geben – zumindest was die Rechnungslegungs-Seite betraf. Ein Accounting-Betrugsfall à la Enron – wie der Report auch behauptete – lag sicher nicht vor. Dass General Electric aber damals ganz grundsätzlich vor ein paar wirtschaftlichen Schwierigkeiten stand, konnten auch wir nicht verneinen.

Eine etwas tiefere fachliche Darstellung unserer Erkenntnisse zu diesem Fall findet sich hier: https://valuesque.com/2019/08/30/deep-dive-into-the-general-electric-markopolos-case-here-the-baker-hughes-accounting/)

  • Tiefgehende Bilanzanalyse
  • 10+ Jahre Erfahrung als fundamentaler Buy-Side-Analyst für Unternehmen und Geschäftsmodelle im internationalen Kontext
  • Analysetechnisch gerüstet für die komplexen Fälle
  • 20+ Jahre tiefe Bilanzanalyseerfahrung
  • Mitgliedschaft im Capital Market Advisory Committee der IFRS Foundation und im EU-nahen EFRAG User Panel

Vortrag:

Current Trends in Financial Statement Analysis (for Business Valuators), EACVA-Jahreskonferenz, Berlin

Mehr zu unseren Bilanzanalysen:

Fall: Goodwill Impairment Test (junges Unternehmen) 


Wir wurden beauftragt, den Nutzungswert eines jungen, technologielastigen forschenden Unternehmens im Rahmen eines Goodwill Impairment Tests (IFRS) zu ermitteln. Ein kritischer Punkt ist bei der Ableitung eines solchen Nutzungswerts eigentlich regelmäßig IAS 36.44: „Die Finanzpläne müssen sich auf den Vermögenswert in seinem jetzigen Zustand beziehen – zukünftige Restrukturierungen, zu denen das Unternehmen nicht verpflichtet ist und Aufwendungen für eine Verbesserung oder Ausweitung der Leistung des Vermögenswerts dürfen nicht antizipiert werden.“ Zur Klarstellung: Der „Vermögenswert“ (im Englischen Original: „the asset”) ist das Objekt des Impairment Tests gemäß IAS 36. Es muss also so, wie es steht und liegt, bewertet warden.

Gerade bei jungen Unternehmen zeigt sich hier ein Dilemma: Im „jetzigen Zustand“ sind junge Unternehmen meist gar nicht in der Lage, irgendwelche positiven Cashflows in der Zukunft zu erzielen. Für sie sind zukünftige „Aufwendungen für eine Verbesserung oder Ausweitung der Leistung“ absolut notwendig, um das Geschäftsmodell überhaupt bestätigen zu können. So müssen bspw. Technologien noch weiterentwickelt werden oder effizienter gemacht werden, um überhaupt wettbewerbsfähig zu sein. Teilweise müssen Forschungsaktivitäten weiter vorangetrieben und bestimmte Studien noch durchgeführt werden. Usw. Dass ein solcher fortdauernder Rohzustand nicht im Sinne des IAS 36 ist, ist allerdings auch offensichtlich. Daher ist die prüfungssichere, sachgerechte Abgrenzung des Vermögenswerts sowie der Umfang der Planung der relevanten Zahlungsströme hier offensichtlich von elementarer Bedeutung.

  • Analyse von Zahlungsstromprognose für junge Unternehmen
  • Risikoanalyse bei jungen Unternehmen
  • Viele Jahre Erfahrung in Unternehmensbewertungen im Start-Up-Bereich
  • Bewertungstechnisch gerüstet für die schwierigen Fälle, insbesondere komplexe Kapitalkostenthemen und Risikoberücksichtigungen
  • EACVA-Seminar Start-Up Valuation – Analyse und Bewertung von jungen Unternehmen und innovativen Geschäftsmodellen
  • EACVA-Seminar Valuation of Data-Driven Business Models

Vortrag:

27. Mai 2019: The Valuation of Young Tech Companies, Annual Conference, Nederlands Instituut voor Register Valuators, Eindhoven

Literatur:

  • Meitner (2021), Geschäftsmodelllogiken und Analyseansätze für das Asset „Daten“, Bewertungs-Praktiker 3/2021, S. 74-83.
  • Meitner/Prengel/Kunitz (2023) Bewertung von Start-ups und innovativen Geschäftsideen, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 8. Auflage, Herne et al. 2023, forthcoming.