Im Jahr Zehn nach dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers und dem Aufflammen einer gigantischen Finanzkrise kehrt die Angst vor einem neuen gesamtwirtschaftlichen Rückschlag wieder zurück. Wann es wirklich soweit ist, weiß keiner. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass wir eine steigende Anzahl an Unternehmenskrisen und –insolvenzen in den nächsten Jahren sehen werden, ist groß. Daher ist es Zeit sich mal wieder mit den Besonderheiten der Unternehmensbewertung in der Krise zu befassen. Da gibt es nämlich schon ein paar notwendige Bewertungstechniken, die eventuell in den letzten Jahren beim ein oder anderen etwas eingerostet sind. Ob Sachverständige für Unternehmensbewertung, Investoren oder Entscheider in Unternehmen: In unserem neuen Seminar bei der EACVA ist für jeden – wie wir finden – viel Wichtiges zum Thema Distressed Valuation dabei. Ein kleiner Überblick über die Inhalte des EACVA-Seminars Distressed Valuation – Unternehmensbewertung bei Ertragsschwäche und Krise, das ich zusammen mit den Kollegen Cornelius Nickert und Matthias Kühne von der Kanzlei Nickert ( https://kanzlei-nickert.de/ ) anbiete: Wie erkennt man Krisenunternehmen? Welche Unternehmensbewertungsverfahren eignen sich und welche nicht? Worauf muss man bei der Zahlungsstromprognose achten? Was muss man beim Diskontieren berücksichtigen? Welche rechtlichen Restriktionen gibt es? Von der Theorie bis zur Praxis. Von der temporären Ertragsschwäche bis zur Insolvenz. Vom Gutachter bis zum Investor.
(Bisher zwei Seminare angeboten: 4. Mai 2018 in Frankfurt, 10. Oktober 2018 in Köln, weitere Seminare im Jahr 2019 geplant, bei Interesse gerne Kontakt zu VALUESQUE aufnehmen)